Als erfahrenes Ingenieurbüro unterstützen wir private und gewerbliche Grundstückseigentümer bei allen erforderlichen Schritten rund um den Anschluss ihrer Entwässerungsanlagen an das öffentliche Kanalnetz. Grundlage hierfür ist § 48 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW), der den Anschluss- und Benutzungszwang für Grundstückseigentümer regelt.
Dabei ist zu beachten, dass der Anschlusskanal in jeder Stadt nach den jeweiligen Vorgaben der kommunalen Entwässerungssatzung zu beantragen und umzusetzen ist. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Einholung der notwendigen Genehmigung für den Anschlusskanal – inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Abstimmungen mit der zuständigen Behörde.
Wir übernehmen für Sie die komplette Antragstellung und sorgen dafür, dass Ihr Anschluss fachgerecht, rechtskonform und termingerecht umgesetzt werden kann.
Beispiel: In der Stadt Essen ist für die Genehmigung des Anschlusskanals ein Antragsformular gemäß § 16 der Entwässerungssatzung erforderlich.
Unsere Leistungen umfassen alle Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wie z.B.:
Wir verfügen gemäß § 70 der BauO NRW über eine Vorlageberechtigung für Bauanträge bei den zuständigen Baugenehmigungsbehörden.
Verlegung von Leitungen auf Grund und Boden der Deutschen Bahn AG
Sie beabsichtigen die Planung bzw. den Bau einer Leitung (z.B. Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, sonstige Medien) auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG? - Wir beraten und unterstützen Sie bei der Planung und Antragstellung und betreuen Sie über den kompletten Genehmigungsprozess. Fundierte Planung und Kenntnisse im Zusammenhang mit den Richtlinien des DB Konzernes sind hierbei unerlässlich. Regelungen für alle Leitungen sind die Kreuzungsrichtlinen. Unsere Dienstleistungen:
Ingenieurbüro Auschrat GmbH
Kaninenberghöhe 50
45136 Essen
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Tel.: (0201) 614 24-01
Fax: (0201) 614 24-00
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